Test, Tanz & Tirade

8. Juli 2021 Veröffentlicht von

Wichtig: Tanzen wieder erlaubt! Testung erforderlich!

Wären meteorologische Allegorien nicht so furchtbar abgegriffen, beinahe neigte man dazu, die jüngsten Neuerungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz mit der gegenwärtigen Wetterlage zu vergleichen – lauwarm temperiert, mehr Wolken als Sonne und wer sich auf die Vorhersagen verlässt, steht am Ende im Regen.

Zunächst das (für uns/euch) Wichtigste in relativer Kürze:

Auf unseren Backyard Sessions dürft ihr fortan in den markierten Bereichen um eure Sitzinseln herum nun auch ganz offiziell wieder das Tanzbein steppen lassen – innerhalb eurer Gruppe mit 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen und, sofern 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Gruppen/Gästen gewahrt bleiben (dafür tragen wir Sorge), sogar ohne Maske. Warum wir im Lichte der gegenwärtigen Rechtslage auch weiterhin keine dedizierte Tanzfläche für alle anbieten (können): Siehe unten.

Im Gegenzug wird eine vorherige Testung für alle nicht genesenen bzw. vollständig geimpften Gäste obligatorisch. Will heißen: Wer auf’s Gelände will, muss am Eingang entweder ein gültiges Impf-/Genesungszertifikat oder einen negativen Corona-Test vorweisen!

Die Aufgeweckten unter euch ersparen sich vermeidbare Wartezeiten/Kosten und uns zusätzliche Arbeit, indem sie bereits maximal 24 Stunden zuvor einen Schnellltest von einer offiziellen Teststelle haben durchführen lassen. In diesem Fall braucht ihr das negative Ergebnis (idealerweise bereits in euren imnu-Code integriert) lediglich an der Kasse vorzeigen und könnt ohne Verzögerung rein. Wo ihr euch gegenwärtig gratis testen lassen könnt, erfahrt ihr hier: 

https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/aktuelles/trier.de-news/coronatests/

Für die etwas „spontaner“ Gesonnenen werden wir überdies die Möglichkeit zur Selbsttestung unter unserer Aufsicht vor Ort anbieten. Zumal dies, wie gesagt, notwendig mit zusätzlichem Arbeits-/Personalaufwand für uns und entsprechenden Wartezeiten sowie Zusatzkosten für euch einhergeht (2€ für von uns bereitgestellte bzw. 1€ für selbst mitgebrachte Tests), appellieren wir indes abermals: Nehmt im Vorfeld der Veranstaltungen bitte euer Recht auf einen kostenlosen Schnelltest in den hierfür vorgesehenen Testzentren wahr!

Soweit zu den Neuerungen.

Zuletzt für die, die’s interessiert, noch ein kleiner Kommentar zu der im Vorfeld recht großspurig kolportierten „Öffnungsperspektive“ für Clubs und Diskotheken in Rheinland-Pfalz. Rant on:

Wer auch immer den § 5 Abs. 2 der 24. CoBeLVO zusammengemurkst hat, kann ihn sich, um an obiges Sprachbild anzuknüpfen, unserethalben gerne dorthin schieben, wo die Sonne nicht scheint. 8 (in Worten: ACHT!) Personen dürften wir hiernach offiziell Zugang zu einer „klassischen“ Clubnacht gewähren, und das unter der Auflage wirklich aller nur erdenklichen Schutzmaßnahmen. Würden wir die Villa hingegen für „private Feiern“ zur Verfügung stellen, wir könnten legal mit 100 (in Worten EINHUNDERT!) Menschen gleichzeitig die Nacht zum Tage machen und müssten hierfür lediglich eine Negativtestung nebst Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden gewährleisten. Klingt bescheuert? More where that came from! Zumal das zuständige Landesministerium die zahlreichen Befunde der Aerosolforschung, wonach das Infektionsrisko unter freiem Himmel gegenüber Innenräumen um ein 10- bis 20-faches geringer ausfällt, offenbar für kleingeistige Kasuistik hält, findet ferner KEINERLEI Differenzierung zwischen Indoor und Outdoor statt. Gleich so, als wäre die deutsche Clubszene vor allem für ihre tollen Schotterplätze und Rindenmulchpfützen bekannt, gelten unsere Backyard Sessions vor der Verordnung unisono als traditioneller Clubbetrieb und werden entsprechend mit exakt demselben Paragrafen abgefertigt, welcher rheinland-pfälzischen Veranstalter*innen unlängst eine ganze Wagenladung Salz in die nunmehr gleichsam gangränzerfressene Wunde kippte. Man kann es sich nicht ausdenken.

Rant off.